Rufen Sie an:  0355 78407557
  • Previous
  • Next
  • Privat & Gewerbe

    Privat & Gewerbe

    Versicherung

    More

  • Kauf, Neubau & Fördermittel

    Kauf, Neubau & Fördermittel

    Finanzierung

    More

  • Fonds, Edelmetalle & alternative Sachwerte

    Fonds, Edelmetalle & alternative Sachwerte

    Investment

    More

ERSTINFORMATION

Kundeninformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht gemäß §15 VersVermV sowie § 12 FinVermV von

Finanzservice Schäfer
Thomas Schäfer
Am Landgraben 15
03099 Kolkwitz OT Zahsow

Tel.        0355-7840 7557
Fax        0355-7840 7558
Mobil     0172-370 20 64
E-Mail    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Tätigkeitsart

Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO)
Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung (GewO)
Immobiliardarlehensvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34 i Abs. 1 Satz 1 der Gewerbe- ordnung (GewO)

Gemeinsame Registerstelle nach § 11 a Abs. 1 Gewerbeordnung:

Vermittlerregisternummer Versicherungsvermittlung: D-P5HH-BI5DW-04
Vermittlerregisternummer Finanzanlagenvermittlung: D-F-134-BMR7-00
Vermittlerregisternummer Immobiliardarlehensvermittlung: D-W-134-UV4Y-68

Die Eintragung kann wie folgt überprüft werden:

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
Breite Str. 29, 10178 Berlin
Tel. 0180 600 58 50 (Festnetzpreis 0,20 Euro/Anruf, Mobilfunkpreise max. 0,60 Euro/Anruf)
www.vermittlerregister.info

Erlaubnisbehörden

Versicherungsvermittlung:
Industrie- und Handelskammer Cottbus, Goethestr. 1,
03046 Cottbus, www.cottbus.ihk.de

Finanzanlagenvermittlung:
Gemeinde Kolkwitz, Berliner Str. 19, 03099 Kolkwitz

Immobilardarlehensvermittlung:
Gemeinde Kolkwitz, Berliner Str. 19, 03099 Kolkwitz

Berufsrechtliche Regelungen sind insbesondere:

§34 d Gewerbeordnung
§ 59-68 VVG
Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV)
§34 f Gewerbeordnung
Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)
Berufsrechtliche Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Vergütung der Versicherungsvermittlung

Soweit nicht anders vereinbart berate ich Sie und erhalte für die Vermittlung eine Vergütung durch den Versicherer, welche in dem Versicherungsbeitrag bereits enthalten ist.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen von über 10 % an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des VersicherungsVermittlers über 10 %:

Thomas Schäfer hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an Thomas Schäfer.

Schlichtungsstellen      

Gemäß § 36 VSGB teile ich mit, dass ich bereit bin an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Folgende Schlichtungsstellen können angerufen werden.
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
Internet www.pkv-ombudsmann.de

Europäische Kommission
Online Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform)
http://ec.europa.eu/consumers/odr

Emittenten und Anbieter von Finanzanlagen

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gem. § 34 f GewO zulässig ist.

Vergütung  bei Finanzanlagenberatung und -vermittlung

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung kann die Vergütung hierfür durch den Anleger oder durch Dritte (Produktgeber) oder in Kombination erfolgen. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Anlegers und den Finanzprodukten, welche eventuell vermittelt werden.Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch den Anleger gezahlt werden, erfolgt dies entsprechend gesondert zu treffenden Vergütungsvereinbarung. Hierbei wird offengelegt ob eine weitere Vergütung durch den Produktgeber erfolgt.

Vergütung bei Immobiliardarlehensvermittlung

Die Vergütung erfolgt ausschließlich über den Darlehensgeber. Eine Vergütung und/oder Nebenentgelte sind für die Vermittlung des Darlehens gegenüber dem Vermittler seitens des Kunden nicht geschuldet.

2017 Finanzservice Thomas Schäfer